Mit der Buchung eines Aufenthalts in der Katzenpension Klosterfelde bestätigt der Tierhalter, dass er die nachfolgenden Bedingungen gelesen hat und diesen zustimmt.
1. Eigentum
Der Tierhalter versichert bei der Übergabe der Katze, dass er deren rechtmäßiger Eigentümer ist.
2. Impfschutz
Zum Zeitpunkt der Aufnahme muss die Katze über einen gültigen, jährlichen Impfschutz verfügen
(Nachweis durch Impfpass).
- Pflichtimpfungen: Katzenschnupfen und Katzenseuche
- Der Impfpass verbleibt für die Dauer des Aufenthalts in der Katzenpension.
- Eine Impfung gegen FIP (Feline Infektiöse Peritonitis) ist freiwillig.
- Falls aufgrund des Alters oder gesundheitlicher Einschränkungen keine Impfung möglich ist, ist
eine frühzeitige Mitteilung erforderlich.
3. Kastration/Sterilisation
Die Katze muss mindestens vier Wochen vor der Aufnahme kastriert oder sterilisiert worden sein.
- Bei Katzen unter einem Jahr bitte vorab telefonische Rücksprache halten.
- Frisch operierte Tiere werden nur nach vorheriger Absprache aufgenommen.
4. Parasitenprophylaxe
Die Katze muss spätestens 14 Tage vor der Aufnahme gegen äußere Parasiten (Flöhe, Milben,
Zecken) behandelt worden sein.
Zusätzlich muss spätestens 7 Tage vor der Aufnahme eine Wurmkur erfolgen.
Alternativ kann ein Kombipräparat verwendet werden, das beide Behandlungen umfasst.
5. Gesundheitszustand
Die Katze darf keine ansteckenden Krankheiten haben. Vorbestehende Erkrankungen oder
Behinderungen sind im Vorfeld mitzuteilen.
- Medikamentengabe, Spezialfutter oder andere besondere Bedürfnisse müssen im Voraus
abgesprochen werden.
- Eine Aufnahme erfolgt je nach individueller Prüfung des Falls.
- Die Medikamentenvergabe ist kostenpflichtig und beträgt pro Vergabe 2,- Euro.
Folgende Katzen können aus gesundheitlichen Gründen nicht aufgenommen werden:
- Diabetische Katzen, die regelmäßig Insulin benötigen (nur in Rücksprache, bitte vorher anfragen).
- Katzen mit ansteckenden Erkrankungen (z. B. FIP).
7. Notfälle und Krankheitsfälle während des Aufenthalts
In lebensbedrohlichen Fällen wird die Katze unverzüglich in eine Tierklinik gebracht.
Sämtliche entstehenden Kosten (Tierarzt, Klinik, Fahrtkosten, Arbeitsaufwand) sind vom Halter zu
tragen.
Sollte eine Quarantäne oder separate Unterbringung notwendig sein, werden hierfür zusätzliche
Kosten berechnet.
8. Haftungsausschluss
Die Katzenpension wird regelmäßig gereinigt und desinfiziert, jedoch kann eine absolute
Keimfreiheit nicht gewährleistet werden.
Für Erkrankungen, Verletzungen oder Todesfälle während des Aufenthalts wird keine Haftung
übernommen.
Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere für Tierarztkosten oder sonstige Folgekosten,
bestehen nicht.
9. Buchung, Zahlung, Stornierung
Vor der Buchung bitten wir um eine Anfrage per Telefon, WhatsApp oder E-Mail.
Die Abgabe erfolgt zum vereinbarten Termin.
Buchungen (telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder vor Ort) sind verbindlich und rechtskräftig.
*Stornierungen müssen schriftlich mindestens 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, um S**tornogebühren zu ve***rmeiden.
Andernfalls gelten folgende Staffelungen:
- 50 % des Buchungsbetrags bei Stornierung bis zum 15. Tag vor Aufenthaltsbeginn.
- 100 % des Buchungsbetrags bei Stornierung in den letzten 14 Tagen vor Aufenthaltsbeginn.
Bei verspäteter Ankunft, verfrühter Abreise oder Nichtantritt des Aufenthalts wird der gesamte Betrag fällig.
Die Zahlung erfolgt ausschließlich in bar bei der Abholung der Katze.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist das Amtsgericht Bernau